AGB
Allgemeines
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Lieferanten und Firma Gröne GmbH für den Bezug von Produktionsmateri-al, Betriebsmittel, Werkzeuge und Vorrichtungen, sowie sonstige Leistungen, richten sich nach diesen Bedin-gungen, sowie zusätzlichen vertraglichen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihre Einbeziehung vom Besteller ausdrücklich akzeptiert worden ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht anders vereinbart ist. Erfüllungs-ort ist der Sitz der Firma Gröne. Für die Lieferung kann etwas anderes vereinbart werden.

Bestellung
Die Bestellung kann in schriftlicher, mündlicher sowie fernmündlicher Form vorgenommen werden. Bestellte Artikel müssen grundsätzlich den Festlegungen der jeweils gültigen Spezifikationen entsprechen. Werden vom Lieferanten Spezifikationen bzw. Artikel verändert, ist der Firma Gröne unverzüglich eine überarbeitete gültige Spezifikation zuzusenden.

Auftragsbestätigung
Geht die Auftragsbestätigung mit rechtsverbindlicher Unterschrift, nicht innerhalb von 1 Woche nach Eingang der Bestellung der Firma Gröne zu, ist diese zum Widerruf berechtigt, andernfalls gilt die Bestellung als ange-nommen.

Preise, Fracht, Verpackung, Gefahrtragung
Die vereinbarten Preise gelten für frei Empfangsteile einschl. Verpackung, sofern keine andere schriftliche Ver-einbarung vorliegt. Müssen durch Verschulden des Lieferanten Sendungen beschleunigt zugestellt werden, so gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten zu dessen Lasten.
Sämtliche Sendungen rollen auf Gefahr des Lieferanten.

Lieferung, Leistung
Die Lieferung muss in Ausführung, Umfang und Einteilung der Bestellung, bzw. der Liefereinteilung der Firma Gröne entsprechen und termingerecht ausgeführt werden. Für Stückzahlen, Masse und Gewichte sind die von der Firma Gröne ermittelten Werte maßgebend. Zur Abnahme von nicht vereinbarten Teilen oder Minderliefe-rungen ist die Firma Gröne nicht verpflichtet. Vereinbarte Fristen und Termine sind verbindlich.

Rechnung und Zahlung
Die Rechnungen sind in doppelter Ausfertigung sofort nach erfolgter Lieferung gesondert einzusenden, also nicht der Sendung beizufügen. Die Zweitschrift muss als solche deutlich gekennzeichnet sein. Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei fehlerhafter Lieferung ist die Firma Gröne berechtigt, die Zahlung wert-anteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
Der Lieferant ist nicht berechtigt seine Forderungen gegen die Firma Gröne durch Dritte einziehen zu lassen.

Qualität und Dokumentation / Sicherheitsvorschriften
Der Lieferant hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, Sicherheitsvorschriften und verein-barten techn. Daten einzuhalten. Die Vertragspartner werden sich ständig über die Möglichkeiten einer Quali-tätsverbesserung informieren.

Gewährleistung
Bei Lieferung fehlerhafter Ware gibt die Firma Gröne vor Beginn der Fertigung zunächst dem Lieferanten Gele-genheit zum Aussortieren, sowie Nachbessern oder Nachliefern, es sei denn, dass dies der Firma Gröne unzu-mutbar ist. Verborgene Fehler berechtigen die Firma Gröne, Ersatz für nutzlos aufgewendetes Material und aufgewendete Löhne zu verlangen.

 
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