Allgemeines
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Lieferanten und Firma Gröne
GmbH für den Bezug von Produktionsmateri-al, Betriebsmittel,
Werkzeuge und Vorrichtungen, sowie sonstige Leistungen, richten
sich nach diesen Bedin-gungen, sowie zusätzlichen vertraglichen
Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihre Einbeziehung vom
Besteller ausdrücklich akzeptiert worden ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
soweit nicht anders vereinbart ist. Erfüllungs-ort ist der
Sitz der Firma Gröne. Für die Lieferung kann etwas anderes
vereinbart werden. Bestellung
Die Bestellung kann in schriftlicher, mündlicher sowie fernmündlicher
Form vorgenommen werden. Bestellte Artikel müssen grundsätzlich
den Festlegungen der jeweils gültigen Spezifikationen entsprechen.
Werden vom Lieferanten Spezifikationen bzw. Artikel verändert,
ist der Firma Gröne unverzüglich eine überarbeitete
gültige Spezifikation zuzusenden.
Auftragsbestätigung
Geht die Auftragsbestätigung mit rechtsverbindlicher Unterschrift,
nicht innerhalb von 1 Woche nach Eingang der Bestellung der Firma
Gröne zu, ist diese zum Widerruf berechtigt, andernfalls
gilt die Bestellung als ange-nommen.
Preise,
Fracht, Verpackung, Gefahrtragung
Die vereinbarten Preise gelten für frei Empfangsteile einschl.
Verpackung, sofern keine andere schriftliche Ver-einbarung vorliegt.
Müssen durch Verschulden des Lieferanten Sendungen beschleunigt
zugestellt werden, so gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten
zu dessen Lasten.
Sämtliche Sendungen rollen auf Gefahr des Lieferanten.
Lieferung,
Leistung
Die Lieferung muss in Ausführung, Umfang und Einteilung der
Bestellung, bzw. der Liefereinteilung der Firma Gröne entsprechen
und termingerecht ausgeführt werden. Für Stückzahlen,
Masse und Gewichte sind die von der Firma Gröne ermittelten
Werte maßgebend. Zur Abnahme von nicht vereinbarten Teilen
oder Minderliefe-rungen ist die Firma Gröne nicht verpflichtet.
Vereinbarte Fristen und Termine sind verbindlich.
Rechnung
und Zahlung
Die Rechnungen sind in doppelter Ausfertigung sofort nach erfolgter
Lieferung gesondert einzusenden, also nicht der Sendung beizufügen.
Die Zweitschrift muss als solche deutlich gekennzeichnet sein.
Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei fehlerhafter
Lieferung ist die Firma Gröne berechtigt, die Zahlung wert-anteilig
bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
Der Lieferant ist nicht berechtigt seine Forderungen gegen die
Firma Gröne durch Dritte einziehen zu lassen.
Qualität
und Dokumentation / Sicherheitsvorschriften
Der Lieferant hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln
der Technik, Sicherheitsvorschriften und verein-barten techn.
Daten einzuhalten. Die Vertragspartner werden sich ständig
über die Möglichkeiten einer Quali-tätsverbesserung
informieren.
Gewährleistung
Bei Lieferung fehlerhafter Ware gibt die Firma Gröne vor
Beginn der Fertigung zunächst dem Lieferanten Gele-genheit
zum Aussortieren, sowie Nachbessern oder Nachliefern, es sei denn,
dass dies der Firma Gröne unzu-mutbar ist. Verborgene Fehler
berechtigen die Firma Gröne, Ersatz für nutzlos aufgewendetes
Material und aufgewendete Löhne zu verlangen.
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